Ein Unfall im Wald stellt Rettungskräfte häufig vor eine besondere Herausforderung: Anders als im Ort gibt es dort meist keine Straßen- und Hausnummern, mit denen sich ein Unfallort eindeutig beschreiben lässt. Genau hier kommen Rettungspunkte ins Spiel.
Eindeutige Orientierung im Notfall
Ein Rettungspunkt ist ein festgelegter und gekennzeichneter Anfahrpunkt im Wald. Die Schilder sind in Rheinland-Pfalz einheitlich gestaltet: Sie zeigen ein weißes Kreuz auf grünem Grund sowie eine eindeutige Rettungspunktnummer.
Diese Nummer ermöglicht es, den jeweiligen Standort gegenüber der Rettungsleitstelle eindeutig zu benennen. Hinter jedem Rettungspunkt sind weitere Standortdaten hinterlegt, sodass die Einsatzkräfte gezielt zu dem entsprechenden Punkt geführt werden können.
Kommt es beispielsweise zu einem medizinischen Notfall oder einem Unfall im Wald, sollte über die 112 der Notruf abgesetzt werden. Befindet sich in der Nähe ein Rettungspunkt, sollte dessen Nummer möglichst genau angegeben werden. Die Leitstelle kann den Standort daraufhin eindeutig zuordnen und die erforderlichen Einsatzkräfte entsprechend koordinieren.
Dabei muss der Rettungspunkt nicht unmittelbar am Unfallort liegen. Er dient in erster Linie als definierter Anfahr- und Orientierungspunkt. Von dort können die Einsatzkräfte gegebenenfalls von ortskundigen Personen zur verletzten Person weitergeführt werden.
Wichtig für Waldarbeiter und Waldbesucher
Rettungspunkte haben eine besondere Bedeutung für die Sicherheit bei der Waldarbeit. Forstarbeiten finden häufig in abgelegenen Bereichen statt, in denen die genaue Beschreibung des Unfallortes schwierig sein kann.
Das System ist jedoch nicht nur für Beschäftigte der Forstwirtschaft gedacht. Auch Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer, Jäger oder andere Erholungssuchende können von der Infrastruktur profitieren. Ein Sturz, ein Kreislaufproblem oder ein anderer medizinischer Notfall kann schließlich jeden Menschen treffen.
Nach Angaben von Landesforsten Rheinland-Pfalz gibt es landesweit rund 12.500 Rettungspunkte. Sie sind den Rettungsleitstellen bekannt und dienen dazu, Menschen im Wald im Notfall schneller aufzufinden.
Keine allgemeine gesetzliche Pflicht
Rechtlich sind Rettungspunkte im Zusammenhang mit verschiedenen Bereichen zu betrachten. Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz bildet den wesentlichen gesetzlichen Rahmen für den Wald und regelt unter anderem die Aufgaben der Forstverwaltung sowie die Rechte und Pflichten der Waldbesitzenden.
Eine allgemeine gesetzliche Vorschrift, nach der jeder Waldbesitzer eine bestimmte Anzahl von Rettungspunkten einrichten muss, besteht jedoch nicht. Vielmehr handelt es sich um ein etabliertes System der Rettungsorganisation, das von Landesforsten betreut und gemeinsam mit den zuständigen Stellen weiterentwickelt wird.
Zusätzliche Rettungspunkte können dort eingerichtet werden, wo ein entsprechender Bedarf besteht – beispielsweise an stark frequentierten Wander- oder Radwegen oder in Bereichen mit besonderem Sicherheitsbedarf.
Ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit
Mit der Erneuerung aller vorhandenen Rettungspunktschilder und der Ergänzung neuer Standorte wurde im Wiebelsheimer Gemeindewald die vorhandene Sicherheitsinfrastruktur modernisiert und erweitert.
Die neuen Schilder sind dabei weit mehr als eine neue Beschilderung am Wegesrand. Sie schaffen im Ernstfall einen gemeinsamen Orientierungspunkt für Notrufende, Rettungsleitstelle, Feuerwehr, Rettungsdienst und Forst.
Gerade weil sich ein Waldunfall häufig nur schwer über eine klassische Adresse beschreiben lässt, können Rettungspunkte entscheidend dazu beitragen, dass Hilfe schneller und gezielter ankommt.
Die neuen und erneuerten Rettungspunkte sind damit eine Investition in die Sicherheit aller Menschen, die im Wiebelsheimer Gemeindewald arbeiten, unterwegs sind oder Erholung suchen.
Torsten Moog