Bereits in der Woche zuvor wurden Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen sowie Tierhalter schriftlich über wichtige Hinweise und empfohlene Maßnahmen informiert. Die erneute Veranstaltung bot nun zusätzlich die Möglichkeit, Fragen zu klären und Informationen direkt aus erster Hand zu erhalten.
Vor Ort standen Fachleute der Kreisverwaltung, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück sowie ein Sachverständiger der Wasser und Boden GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die bisherigen Untersuchungen der Gewässer zeigen aktuell deutlich sinkende Belastungen. Messungen vom 18. März, die aufgrund der mehrere Tage andauernden Probeauswertungen den aktuellsten Stand darstellen, ergaben zwischen Bergenhausen und dem Simmersee keine Auffälligkeiten. Allerdings können sich diese Werte durch Witterungseinflüsse wie Regen verändern. Aus Vorsorgegründen bleibt die bestehende Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben.
Zur AllgemeinverfügungParallel dazu werden weiterhin regelmäßig Boden- und Gewässeruntersuchungen durchgeführt. Die Lage wird fortlaufend bewertet und notwendige Maßnahmen werden sorgfältig abgestimmt. Dazu werden auch Informationen aus dem Gespräch mit den Betroffenen ausgewertet.
Unter anderem gehört auch die fachgerechte Entfernung von Totholz aus dem Bachbett durch beauftragte Spezialfirmen in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zu beabsichtigten Maßnahmen. Die Kreisverwaltung bittet ausdrücklich darum, keine eigenen Eingriffe wie Erdarbeiten oder das Entfernen von Totholz vorzunehmen. Die Schadensbeseitigung erfolgt ausschließlich durch Fachfirmen.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch das emotionale Thema eines Bibervorkommens intensiv diskutiert. Die Kreisverwaltung weist nochmals darauf hin, dass der Biber eine streng geschützte Art ist und Eingriffe in Biberdämme und -burgen rechtlich für Behörden nur unter engen Voraussetzungen möglich sind. Beschädigungen oder Entfernungen von Biberburgen durch Dritte sind strafbar. Nach der derzeitigen intensiven und regelmäßigen Bewertung besteht kein Anlass für eine Reduzierung der Biberdämme und -burgen. Die Situation wird weiterhin beobachtet und im Austausch mit den zuständigen Fachbehörden regelmäßig neu bewertet.
Landrat Boch erklärt: „Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und den sachlichen Austausch in dieser herausfordernden Situation. Wir verstehen, dass insbesondere die Thematik der Biberburgen sehr emotional diskutiert wird. Allerdings bestehen klare rechtliche Rahmenbedingungen, an die wir uns als Verwaltung zu halten haben. Ganz wichtig ist es, dass wir belastbare Daten und Angaben zu bestehen Belastungen durch Dieseleintrag erhalten. Wir sind darauf angewiesen, dass uns Auffälligkeiten und betroffene Flächen exakt gemeldet werden – nur mit der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kann die Aufarbeitung vollständig gelingen.“
Weitere Informationen zum Dieselaustritt, seinen Folgen und den laufenden Maßnahmen sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter kreis-sim.de/Dieselaustritt gebündelt abrufbar. Auch über den Instagram-Kanal @kv.rhk informiert die Kreisverwaltung fortlaufend.
Bei Auffälligkeiten oder erkennbaren Schäden bittet die Kreisverwaltung um eine Meldung unter Angabe der betroffenen Fläche an umweltschaden@rheinhunsrueck.de.
(Quelle: Pressemeldung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück)
Anmerkung:
Landrat Volker Boch bedankte sich in der Veranstaltung explizit auch bei unserem Beigeordneten Manfred Müller und Winfried Erbes, Bürgermeister unserer Nachbargemeinde Laudert, für ihre wichtigen Hinweise zur Kontamination in den Bereichen um die Külzers Mühle und zum Nachbesserungsbedarf bei den Gegenmaßnahmen. Manfred Müller und Winfried Erbes sind dazu mit der Kreisverwaltung im ständigen Austausch.
Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung Betroffene in Bezug auf Schadensansprüche gebeten, diese an die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft RMR als Betreiber der Pipeline zu richten (info@rmr-gmbh.de).