Erinnerung: Brennholzpolter müssen bis 11. April aufgearbeitet sein | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Im Rahmen der Brennholzverlosung am 21. März wurde mitgeteilt, dass die Brennholzpolter innerhalb von drei Wochen aufgearbeitet werden müssen. Hintergrund ist, dass die Polter auf einer landwirtschaftlichen Stilllegungsfläche bereit gestellt wurden, diese aber grundsätzlich keiner anderen Nutzung zugeführt werden dürfen. Wir bitten daher, die Frist 11. April einzuhalten.

Erinnerung: Brennholzpolter müssen bis 11. April aufgearbeitet sein